Beitragsordnung

Beitragsordnung des Imkerverein Herne

Herne, den 15.01.2020

Allgemein
Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Mitgliedsbeitrages auf dem Vereinskonto an. Die Gesamtsumme auf der Jahresrechnung setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag für den Imkerverein Herne und den Beiträgen, die vom Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. individuell für jeden Imker festgelegt werden, zusammen. Die Kosten für ein Abonnement einer Bienenzeitschrift werden hier ebenfalls aufgeführt.

Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag beträgt je Mitglied 15,00 Euro.
Die Höhe wurde auf der Jahreshauptversammlung am 28.01.2019 mit Mehrheitsentscheid festgelegt. Der Landesverband veröffentlicht regelmäßig seine aktuelle Beitragsordnung. Ebenso sind die aktuellen Kosten einer abonnierten Bienenzeitung vom jeweiligen Verlag aus veröffentlicht.

Ausnahmen
Auf Antrag kann der geschäftsführende Vorstand sowohl für die Höhe als auch für die Zahlungsweise der Beiträge Ausnahmen zulassen. Die Ausnahmen sind zeitlich auf ein Jahr zu begrenzen. Der Antrag kann wiederholt gestellt werden.

Mahnverfahren
Mitglieder, die mit Ihrer Jahresrechnung länger als 4 Wochen im Rückstand sind, erhalten eine Erinnerung. Nach weiteren 4 Wochen ohne vollständigen Zahlungseingang ergeht ein schriftlicher Mahnbescheid, bei dem eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig wird. Nach weiteren 4 Wochen wird erneut angemahnt. Die Mahngebühren erhöhen sich um 25,00 Euro. Erfolgt bis zum 01. Juni keine Zahlung wird ein Mahnverfahren beim Amtsgericht Hagen eingeleitet. Die Gebühren für dieses Mahnverfahren trägt ebenfalls das säumige Mitglied. Des Weiteren erfolgt automatisch der Antrag auf Vereinsausschluss an den Vorstand.

Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied des Imkervereins zu erklären.